Glossar - KK-Antrag
- KK-Antrag
- Abkürzung für Konnektivitäts-Koordinierungs-Antrag. Damit wird der Umzug einer » Domain vom jetzigen » Provider zu dem neuen Provider eingeleitet.
Bei einem KK-Antrag sind immer 3 Parteien mit im Spiel: Der Inhaber der Domain, der bisherige Provider (bei dem ja gekündigt werden soll) und der neue Provider, dem dann unter anderem die Aufgabe zufällt, die Hosts der Domain (z.B. www) auch korrekt aufzulösen.
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